Einreisebestimmungen für Brasilien

Für eine Urlaubsreise nach Brasilien brauchen Deutsche, Österreicher und Schweizer kein Visum. Ganz ohne Vorbereitung klappt die Einreise trotzdem nicht: Der richtige Ausweis, ein Rückflugticket und bei Kindern die passende Einverständniserklärung entscheiden darüber, ob die Grenzkontrolle in São Paulo, Rio de Janeiro oder Salvador nach zwei Minuten erledigt ist oder im Nebenraum endet. Dieser Überblick fasst zusammen, was vor dem Abflug geklärt sein sollte.

Visumfreie Einreise als Tourist

Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz reisen für touristische Aufenthalte und kurze Geschäftsreisen ohne Visum ein. Erlaubt sind bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Einreisestempel beziehungsweise der elektronischen Erfassung durch die Polícia Federal, die in Brasilien für Grenzkontrollen zuständig ist.

Wichtig ist die Rechnung über das Halbjahr: Wer im Januar 60 Tage im Land war, hat bis zum Ablauf der 180-Tage-Spanne nur noch 30 Tage übrig. Wer länger bleiben will, plant das deshalb vor der Reise und nicht erst vor Ort. Wer die erlaubte Zeit überzieht, zahlt bei der Ausreise eine Geldbuße pro Tag und riskiert Probleme bei späteren Reisen.

Als touristisch gelten Urlaub, Verwandtenbesuche, die Teilnahme an Kongressen und Messen sowie Geschäftsgespräche ohne Erwerbstätigkeit in Brasilien. Wer dort arbeitet, ein Praktikum macht oder studiert, braucht ein Visum.

Welche Dokumente nötig sind

Reisepass statt Personalausweis

Für Reisende aus dem deutschsprachigen Raum ist der Reisepass Pflicht. Der Personalausweis reicht nicht, denn Brasilien akzeptiert Identitätskarten nur von Bürgern der Mercosur-Staaten. Der Pass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein; viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter verlangen eine Restgültigkeit von sechs Monaten ab Einreise. Wer diese Grenze einhält, vermeidet Diskussionen schon am Check-in-Schalter in Frankfurt oder Zürich.

Auch ein vorläufiger Reisepass wird anerkannt. Er ist eine Lösung, wenn der reguläre Pass kurz vor der Reise verloren geht und die Zeit für ein neues Dokument nicht reicht.

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Rück- oder Weiterflugticket

Die Grenzbeamten können einen Nachweis verlangen, dass das Land innerhalb der erlaubten Frist wieder verlassen wird. Ein ausgedrucktes oder auf dem Handy gespeichertes Rück- oder Weiterflugticket genügt. Wer mit einem einfachen Ticket reist, etwa für eine längere Südamerikatour, sollte eine gebuchte Weiterreise nach Argentinien, Uruguay oder Peru vorzeigen können. Fluggesellschaften prüfen das teilweise schon vor dem Abflug.

Unterkunft und Reisemittel

Hilfreich ist eine Adresse für die ersten Nächte, etwa die Buchungsbestätigung eines Hotels oder die Anschrift von Gastgebern. Bei Nachfragen können die Beamten auch nach ausreichenden Mitteln für den Aufenthalt fragen; eine Kreditkarte reicht in der Regel als Nachweis.

Ablauf bei der Ankunft

Ein Papierformular zum Ausfüllen im Flugzeug gibt es nicht mehr, die Daten werden elektronisch erfasst. Nach der Landung geht es zuerst zur Passkontrolle der Polícia Federal, danach zum Gepäckband und zum Zoll. Wer nichts anzumelden hat, nimmt den grünen Ausgang; Gepäck kann trotzdem stichprobenartig geröntgt werden. Bei Anschlussflügen innerhalb Brasiliens wird das Gepäck am ersten Flughafen abgeholt und neu aufgegeben.

Einreise mit Kindern und Jugendlichen

Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument. Brasilien erkennt den deutschen Kinderreisepass an; er sollte ein aktuelles Lichtbild tragen, damit das Kind eindeutig zugeordnet werden kann. Einträge von Kindern im Pass der Eltern gibt es in Deutschland seit 2012 nicht mehr.

Streng sind die Regeln für Minderjährige, die nicht mit beiden Eltern reisen. Das betrifft Kinder mit nur einem Elternteil, mit Großeltern, in einer Schulgruppe oder allein. Nötig ist eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils beziehungsweise beider Eltern:

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  • in portugiesischer Sprache abgefasst oder mit beglaubigter Übersetzung,
  • mit notariell beglaubigter Unterschrift, bei deutschen Urkunden mit Apostille,
  • mit Angaben zu Reisezweck, Reisezeitraum und Begleitperson.

Besonders genau prüft die Polícia Federal bei der Ausreise aus Brasilien. Fehlt die Erklärung, kann ein Kind am Flughafen festgehalten werden, bis die Eltern die Zustimmung nachreichen. Alternativ lässt sich die Beglaubigung bei einem brasilianischen Konsulat erledigen. Bei Kindern mit brasilianischer und deutscher Staatsangehörigkeit gelten zusätzlich die brasilianischen Formvorschriften für Reisegenehmigungen.

Wann ein Visum nötig ist

Für Aufenthalte über 90 Tage, für Arbeit, Studium, Forschung, ein Freiwilligenjahr oder journalistische Dreharbeiten muss das passende Visum vor der Reise beantragt werden. Zuständig ist die brasilianische Auslandsvertretung für den Wohnort: in Deutschland die Botschaft in Berlin oder die Generalkonsulate in Frankfurt am Main und München, in Österreich die Botschaft in Wien, in der Schweiz die Botschaft in Bern oder das Generalkonsulat in Zürich.

Anträge laufen über das elektronische Visasystem der brasilianischen Regierung. Je nach Visumart kommen Arbeitsverträge, Immatrikulationsbescheinigungen, Führungszeugnisse oder Nachweise über Einkommen dazu. Die Bearbeitungszeit hängt vom Visum und von der Saison ab, deshalb sollten Unterlagen mehrere Wochen vor der Abreise vollständig sein. Ein nachträglicher Wechsel vom Touristenstatus in ein Arbeitsvisum ist im Land nur in Ausnahmefällen möglich.

Gesundheit und Impfungen

Bei direkter Anreise aus Europa schreibt Brasilien keine Impfungen vor. Empfohlen ist eine Gelbfieberimpfung für Reisen in Gebiete mit Übertragungsrisiko, dazu gehören das Amazonasgebiet, weite Teile des Landesinneren und immer wieder auch ländliche Regionen im Südosten. Die Impfung sollte mindestens zehn Tage vor der Reise erfolgen und im Impfausweis eingetragen sein. Einige Nachbarländer verlangen bei Einreise aus Brasilien einen Nachweis.

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Dengue kommt in vielen Städten vor, auch in Rio de Janeiro und São Paulo. Konsequenter Mückenschutz tagsüber ist deshalb wichtiger als jede Tablette. Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A sollten aktuell sein. Eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport ist dringend angeraten, denn private Kliniken rechnen direkt mit dem Patienten ab.

Zoll und Bargeld

Bei der Ankunft per Flugzeug dürfen persönliche Gegenstände und neu gekaufte Waren im Wert von bis zu 1.000 US-Dollar abgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich gibt es im Ankunftsbereich brasilianischer Flughäfen Duty-free-Läden mit eigener Freigrenze. Kleidung, Kamera, Laptop und Handy für den persönlichen Gebrauch zählen nicht zur Freimenge.

Bargeld und gleichwertige Zahlungsmittel über 10.000 Real müssen bei der Ein- und Ausreise elektronisch angemeldet werden. Pflanzen, Samen, Fleisch, Käse und frisches Obst dürfen ohne Genehmigung nicht eingeführt werden; die Agrarkontrolle durchleuchtet Gepäck stichprobenartig.

Checkliste vor dem Abflug

  • Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit, kein Personalausweis
  • Rück- oder Weiterflugticket griffbereit
  • Adresse der ersten Unterkunft notiert
  • Kinderreisepass mit aktuellem Foto für jedes Kind
  • Portugiesische, beglaubigte Einverständniserklärung, wenn ein Kind nicht mit beiden Eltern reist
  • Visum beantragt, wenn Arbeit, Studium oder mehr als 90 Tage geplant sind
  • Gelbfieberimpfung bei Reisen ins Amazonasgebiet oder Landesinnere
  • Auslandskrankenversicherung abgeschlossen
  • Bargeld über 10.000 Real angemeldet

Einreiseregeln können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Angaben der brasilianischen Auslandsvertretungen, die vor jeder Reise noch einmal geprüft werden sollten.

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Häufige Fragen

Reicht der Personalausweis für Brasilien?

Nein. Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Nur Bürger der Mercosur-Staaten können mit Identitätskarte einreisen.

Wie lange darf man ohne Visum bleiben?

Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Frühere Aufenthalte im selben Zeitraum werden angerechnet.

Was brauchen Kinder, die mit einem Elternteil reisen?

Einen eigenen Pass und eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils auf Portugiesisch mit notariell beglaubigter Unterschrift. Kontrolliert wird vor allem bei der Ausreise.

Ist die Gelbfieberimpfung Pflicht?

Bei direkter Einreise aus Europa nicht. Für das Amazonasgebiet und das Landesinnere wird sie dringend empfohlen.